Dornacher Teilzonenplan
Mit einer breit abgestützten Sammeleinsprache gegen den Teilzonenplan Dornacher fordern Privatpersonen, dass die Stadt die nationalen Schutzvorschriften zum Erhalt des grössten zusammenhängenden Ortsbildes von Rapperswil-Jona umsetzt. Der Meienberg verdient eine ganzheitliche Betrachtung im Rahmen des neuen Richt- und Zonenplans.
2009 hätte im Rahmen der Zonenplanrevision der fusionierten Stadt Rapperswil-Jona u.a. die Parzelle 651J (Dornacher) der Ortsgemeinde Rapperswil-Jona von der Zone öffentliche Bauten in die Zone W2c umgezont werden sollen. Mit über 30 Einsprachen gegen diese Umzonung konnte erreicht werden, dass diese und zwei weitere Parzellen am Hangfuss des Meienbergs aus der Gesamtzonenplanrevision ausgeklammert wurden.
Im Herbst 2017 legt der Stadtrat dann aber den Teilzonenplan für den Dornacher öffentlich auf. Gegen die übereilte Umzonung des Ortsgemeinde-Grundstücks, kurz bevor im Kanton St. Gallen keine kurzfristigen Umzonungen mehr erlaubt sind, wehrt sich die IG. Es gehen mehrere Einsprachen bei der Stadt ein. Die Zonierungen am Meienberg sollen im Rahmen der Zonenplan-Gesamtrevision überprüft werden.
Im März 2018 findet im Rechtsverfahren gegen den 2017 aufgelegten Teilzonenplan Dornacher ein Augenschein mit der Ortsgemeinde, dem Bauvorsteher Thomas Furrer und den Einsprechenden statt. Dabei wird einmal mehr klar, dass die Schutzziele der nationalen Fachkommissionen ENHK (Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission) und ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) mit der vorgesehenen Umzonung der Parzelle von der Zone der öffentlichen Bauten in die Wohnzone W2c für bis zu 4-stöckigen Privatbauten irreversibel verletzt werden. Zudem ist keine Lösung für die Erschliessung der 60 vorgesehenen Wohneinheiten vorhanden. Wird am Ende die Stadt die beliebte Fussgängerpromenade an der Hanfländerstrasse dem Privatverkehr geopfert?
Die Einsprechenden weisen beim Augenschein darauf hin, dass
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die mit einem nationalen Gütesiegel versehene weiträumige Innere Landschaft eine Gesamtplanung erfordert und nicht Parzelle um Parzelle verbaut werden darf
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die Stadt alternative Lösungswege gehen muss (Sistierung, Planungszone, Landabtausch, Auszonung usw.) und somit eine bessere Planung erlangen kann
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die Stadt aufrichtig und sachlich korrekt informieren muss, damit die demokratische Entscheidungsbildung hinsichtlich einer allfälligen Abstimmung über diese Umzonungsvorlage gewährleistet ist
Der Ball liegt aktuell bei der Stadt. Sie kann im Rahmen der aktuellen Gesamtüberarbeitung des kommunalen Richt- und Zonenplans die Bevölkerung in eine weitsichtige einvernehmliche Lösungsfindung einbinden und somit Planungssicherheit erlangen.
Bei einer Abweisung der Einsprachen, kann innert 30 Tagen mit 500 Unterschriften das Referendum gegen den Teilzonenplan Dornacher ergriffen werden. Dann gäbe es in einem Zeitraum von ca. 9 Monaten eine Urnenabstimmung über diese einzelne Parzelle. Damit würde weder Planungssicherheit noch eine gesamtheitliche Lösung für die Zukunft der Erholungslandschaft am Stadtrand von Rapperswil-Jona erreicht. Bauvorhaben auf den einzelnen Parzellen am Hangfuss, welche die nationalen Schutzziele verletzen, würden weiterhin mittels einzelnen langwierigen Rechtsverfahren abgewehrt werden müssen.
Die Stadt hat in den letzten 10 Jahren nie ernsthaft geprüft, wie eine Anpassung der Zonierungen am Hangfuss des Meienbergs konform zu den geänderten Rechtsgrundlagen des ISOS und des ENHK-Gutachtens von 2013 vorgenommen werden könnte. Sie führt dafür immer wieder eine angebliche Entschädigung in Millionenhöhe an. Um endlich Klarheit in dieser Frage zu schaffen, hat die IG Freiraum Meienberg im März 2018 ein 19-seitiges Rechtsgutachten für den Dornacher auf ihrer Homepage veröffentlicht. Daraus ergeht, dass eine Auszonung keine beachtlichen Kosten für die Stadt entstehen würden. Lesen Sie weiter...
Die korrekte Umsetzung nationaler Schutzziele müsste in einer modernen Stadt wie Rapperswil-Jona selbstverständlich sein. Daher soll die hängige Teilzonenplanänderung im Dornacher bis zur Gesamterneuerung des Zonenplans sistiert werden. Dann soll eine ganzheitliche Planung – unter Einbezug des ganzen Meienbergs sowie aller öffentlichen und privaten Interessen – vorgenommen und die Siedlungsbegrenzung langfristig festgelegt werden.